Nachwuchsehrung Landkreis Merzig-Wadern
Nachwuchsehrung 2026
Der Landkreis Merzig-Wadern ehrt einmal jährlich den besten Nachwuchs für herausragende Leistungen in verschiedenen Bereichen. Städte und Gemeinden, Vereine, Schulen sowie Privatpersonen können Vorschläge einreichen.
- Veranstaltung
- 09.12.2026 , großer Sitzungssaal des Landratsamtes
- Anmeldeschluss
- 17.11.2026
- Leistungsjahr
- 2026
Allgemeine Voraussetzungen
Der zu ehrende Nachwuchs darf nicht älter als 23 Jahre sein und muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied in einem Verein im Landkreis Merzig-Wadern
- Besuch einer Schule im Landkreis Merzig-Wadern
- Wohnsitz im Landkreis Merzig-Wadern
Kategorie Sport
- Es werden ausschließlich Sportarten berücksichtigt, die beim Landessportverband für das Saarland (LSVS) eingetragen sind.
- Platz 1-8 in einer Einzeldisziplin bei Deutschen Meisterschaften
- Platz 1-8 in einem Mannschaftswettbewerb bei Deutschen Meisterschaften
- Platz 1-6 in einer Einzeldisziplin bei Süddeutschen Meisterschaften
- Platz 1-6 in einem Mannschaftswettbewerb bei Süddeutschen Meisterschaften
- Platz 1 bei Saarlandmeisterschaften in einer Mannschafts-Spielsportart, z. B. Fußball, Handball, Volleyball o. ä., sofern die Meisterschaft in Rundenwettkämpfen über mehrere Spieltage einer Saison ermittelt wird
- Platz 1-12 in der Endausscheidung „Jugend trainiert für Olympia“
- Teilnahme an offiziellen Länderkämpfen für die Bundesrepublik Deutschland
- Teilnahme an internationalen Meisterschaften
Weitere Kategorien
In Kategorien wie „Jugend musiziert“, „Jugend forscht“, „Jugend und Politik“, „Biologie-Olympiade“ oder vergleichbaren Wettbewerben können Personen vorgeschlagen werden, wenn sie Platz 1-12 in entsprechenden Bundeswettbewerben erreicht haben. Diese Wettbewerbe müssen von der Arbeitsgemeinschaft Bundesweiter Schülerwettbewerbe zugelassen sein.
Zusätzliche eventbezogene Hinweise
Im Rahmen der Veranstaltung Nachwuchsehrung des Landkreises Merzig-Wadern wird Bild- und/oder Videomaterial erstellt, auf dem sich Teilnehmer und Gäste befinden können. Der Landkreis Merzig-Wadern verwendet diese Aufnahmen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufnahmen können zu Informationszwecken veröffentlicht werden:
- auf der Website des Landkreises Merzig-Wadern,
- auf der Facebook-Seite des Landkreises und
- in anderen Medien.
Einwilligung
Mit der Einwilligung dürfen Foto- und Videoaufnahmen der betreffenden Person bzw. ihres Kindes angefertigt, für den genannten Zweck eingesetzt und entsprechend veröffentlicht werden. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung entstehen keine Ansprüche, z. B. auf Vergütung.
Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Widerruf
Die Einverständniserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs werden die Aufnahmen entfernt, soweit dies im Einflussbereich des Landkreises möglich ist.
Kontakt
Landkreis Merzig-WadernStabsstelle Koordination, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Tel.: 06861 / 80-0
Fax: 06861 / 80-1019
E-Mail: presse@merzig-wadern.de
Zusätzliche eventbezogene Hinweise
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung ist:
Landkreis Merzig-WadernBahnhofstraße 44
66663 Merzig
Telefon: 06861 80 0
E-Mail: info@merzig-wadern.de
Behördliche Datenschutzbeauftragte
E-Mail: datenschutzbeauftragte@merzig-wadern.deTelefon: 06861 80 2120
Rechtsgrundlage
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- §§ 4 ff. Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)
- in Verbindung mit der Einwilligung.
Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden benötigt, um Personen zu Veranstaltungen des Landkreises einzuladen oder ihnen Informationen zu Arbeitsthemen des Landkreises zukommen zu lassen. Die Daten werden an keine Dritten weitergegeben. Der Landkreis Merzig-Wadern erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Speicherdauer
Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
- Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
- Löschung nach Art. 17 DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und
- gegebenenfalls Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland.
Widerruf einer Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt davon unberührt.